Seit einigen Tagen verschickt die Landesbank die Ablehnungsbescheide bezüglich der Widersprüche gegen die Rückzahlungsaufforderung der Soforthilfe 2020.

Jeder, der einen Ablehnungsbescheid bekommen hat und nicht zurückzahlen will, kann jetzt nur noch klagen.

Über unsere Initiative wurden bereits Klagen in Freiburg, Sigmaringen und Stuttgart eingereicht. Karlsruhe steht kurz bevor. Somit wären an allen Verwaltungsgerichtsbezirken praktisch „Musterklagen“ anhängig, die beispielgebend für alle anderen noch folgenden sein werden.

Alle, die jetzt noch Chancen haben wollen, müssen definitiv selbst klagen. Dazu braucht man aber erst mal keinen Anwalt. Auf unserer Website findet man im Mitgliederbereich unter Baden Württemberg downloads einen Schriftsatz für eine fristwahrende Klage. Darin integriert ist unser Vorschlag an die Gerichte, die Klage ruhend zu stellen, bis die Gerichte ein Urteil zu der bereits abgegebenen Klage gesprochen haben . Sollte die Musterklage verloren gehen, kann man die ruhend gestellten Klagen wieder zurückziehen und bekommt 2/3 der Gerichtsgebühren wieder erstattet. Sollten die Gerichte uns recht geben, bekommen auch die ruhend gestellten Klagen Recht und die Ansprüche bleiben gewahrt.

Die Gerichte sind darum sehr dankbar und folgen diesem Vorschlag sehr gerne, weil sie dadurch entlastet werden und uns schon deshalb eher gewogen sind.