Aufruf an alle Mitglieder aus Baden-Württemberg!!!

Demnächst erwarten wir die ersten Ablehnungsbescheide zu den Widersprüchen gegen die Rückforderung der Corona-Soforthilfen 2020.

Um das weitere Vorgehen vorzubereiten suchen wir geeignete Betriebe, die quasi als “Musterkläger” mit unserer Unterstützung auftreten wollen.

 

In Baden Württemberg gibt es 4 Verwaltungsgerichtsbezirke  in:

Freiburg, Karlsruhe, Sigmaringen und Stuttgart

Für jeden dieser Gerichtsbezirke suchen wir einen Kläger, der folgende Voraussetzungen erfüllt:

  • Salon mit mehreren Angestellten und Azubis
  • Eine lückenlose Aktenverwaltung:
  • Antrag der Landesmittel mit Datum des Versandes an die Behörden
  • Antrag der Bundesmittel mit Datum des Versandes an die Behörden
  • Eingang der Bewilligungsbescheide zu den Anträgen
  • Kopie der einzureichenden digitalen Berechnungshilfe des Liquiditätsengpasses Corona-Soforthilfe  mit Versanddatum.
  • Empfangsbestätigung der Behörden über den Erhalt dieser digitalen Meldung mit Datum, Uhrzeit.

Interessenten melden sich bitte unter Angabe von Mobilphone Nr. und Mailadresse per Mail an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.