Initiative Friseure für Gerechtigkeit


DIE AUSGANGSLAGE

Die Coronapandemie hat unsere Gesellschaft seit März 2020 vor große, nie dagewesene Herausforderungen gestellt. Auch die Politik konnte nicht auf bestehende „Rezepte“ im Kampf gegen diese Infektionskrankheit zurückgreifen. Auf Basis der jeweils aktuellen Faktenlage mussten und müssen Maßnahmen immer wieder verändert, oder angepasst werden. Wir Friseure mussten ab Mitte März 2020 bis zum 4.5.2020 und ab 16.12.2020 bis 28.2.2021 unsere Geschäfte schließen, um damit wesentlich zur Eindämmung der Corona-Infektionszahlen in Deutschland beizutragen. Diese von der Politik beschlossenen Maßnahmen haben wir mitgetragen unter der Voraussetzung, dass wir dafür auch angemessen entschädigt werden. Siehe: Pressemitteilung Bundesfinanzministerium

 

DAS RESULTAT

Dies ist, wie sich herausstellt, de facto nicht geschehen, denn die anfänglichen unbürokratischen und nicht rückzahlungspflichtigen Zuschüsse werden heute, nachdem die Statuten nachträglich verändert wurden, von den betroffenen Betrieben in sehr vielen Fällen sogar zu 100% zurückgefordert. 

 

WAS WIR WOLLEN

Wir wollen eine faire Verfahrensweise bei der Erhebung der Rückzahlungsforderungen durch die Behörden. Wir wollen, dass Entschädigungszahlungen im Falle von behördlich angeordneten Lock Downs gesetzlich geregelt werden und nicht der Politik als Billigkeitsleistung überlassen werden. Während im Laufe der Pandemie das Infektionsschutzgesetz schon mehrfach an die entsprechende Lage angepasst wurde, hat man seitens der Politik versäumt, Betriebe, die zur Eindämmung der Pandemieausbreitung vorsorglich in einen Lock Down geschickt wurden, im Infektionsschutzgesetz entsprechend zu berücksichtigen.

Aktuelle Informationen




"Soforthilfe ist, wenn sofort Hilfe versprochen, die Voraussetzungen dafür aber nachträglich geändert werden."

www.vgsd.de


Worum es uns geht?

WAS WIR WOLLEN
Wir wollen eine faire Verfahrensweise bei der Erhebung der Rückzahlungsforderungen durch die Behörden. Wir wollen, dass Entschädigungszahlungen im Falle von behördlich angeordneten Lock Downs gesetzlich geregelt werden und nicht der Politik als Billigkeitsleistung überlassen werden. Während im Laufe der Pandemie das Infektionsschutzgesetz schon mehrfach an die entsprechende Lage angepasst wurde, hat man seitens der Politik versäumt, Betriebe, die zur Eindämmung der Pandemieausbreitung vorsorglich in einen Lock Down geschickt wurden, im Infektionsschutzgesetz entsprechend zu berücksichtigen.

WAS IST UNSER ZIEL?​
Unser Ziel ist es einen Musterprozess gegen die Bundesrepublik Deutschland zu führen und vom Bundesverfassungsgericht die Schadensersatzpflicht des Staates feststellen zu lassen. Hierfür müssen zunächst sämtliche Instanzen vor den Verwaltungsgerichten durchlaufen sein. Das kostet zudem auch viel Geld. Keiner von uns Friseurunternehmern kann dieses Risiko allein auf sich nehmen. Deshalb haben wir diese Gruppe gegründet.

WARUM WIR EINE VERFASSUNGSKLAGE FÜHREN WOLLEN

DETAILIERTE BEGRÜNDUNG